05.08.2010 | Festzuschüsse
Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien sind in Kraft getreten
In der letzten Ausgabe haben wir über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über punktuelle Änderungen der Festzuschuss-Richtlinie informiert. Danach ist der Anspruch bei der Versorgung mit Brücken oder prothetischen Kronen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nicht mehr davon abhängig, ob der Gegenkiefer mit einem festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz versorgt ist.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet hatte, hat der Gemeinsame Bundesausschuss nunmehr mit Schreiben vom 15. Juli 2010 mitgeteilt, dass der Beschluss im Bundesanzeiger desselben Tages veröffentlicht worden und somit am 16. Juli 2010 in Kraft getreten ist.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der bisherigen oder neuen Regelung ist das Aufstellungsdatum des Heil- und Kostenplans. Laufende Fälle können somit nach den bisherigen Regelungen abgewickelt werden, sofern der Heil- und Kostenplan bis einschließlich 15. Juli 2010 aufgestellt wurde.
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