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  • 01.05.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Beschlüsse der „Clearingstelle Festzuschüsse“

    Offene Fragen bei der Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien beraten derzeit die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen. Nachfolgend erläutern wir einige Beschlüsse dieser „Clearingstelle Festzuschüsse“.  

    Festzuschüsse beim Abrasionsgebiss?

    Bei einem Abrasionsgebiss kann der Festzuschuss 1.1 angesetzt werden, wenn wegen der starken „Abnutzung“ der Zähne zum Schutz der Pulpa die Behandlungsbedürftigkeit des Zahnes mit „ww“ gekennzeichnet ist.Somit gehört dieser Befund zu den Indikationen der Zahnersatz-Richtlinie 16, wonach Zahnkronen angezeigt sein können  

     

    a) zur Erhaltung eines erhaltungsfähigen und erhaltungswürdigen Zahnes, wenn eine Erhaltung des Zahnes durch andere Maßnahmen nicht mehr oder auf Dauer nicht möglich ist, und  

    b) zur Abstützung eines Zahnersatzes, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist.