01.06.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Heil- und Kostenplan: Das Bundesschiedsamt hat entschieden!
Im Zuge der Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse beim Zahnersatz konnten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nicht über die Inhalte des neuen Heil- und Kostenplans für Zahnersatz-Leistungen einigen. Die Zahnärzte vertraten die Auffassung, dass nur die Gesamtkosten mit den voraussichtlichen Kostenanteilen für die Kasse und den Versicherten genannt werden müssten. Die Krankenkassen dagegen waren der Meinung, dass alle einzelnen Leistungen mit Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren aufgeschlüsselt werden müssten, denn nur so sei eine genaue Prüfung der geplanten Leistungen möglich.
Bereits im Januar und März hatte das Schiedsamt diese Frage beraten und sich ergebnislos vertagt. Nun aber ist am 1. Juni endlich eine Entscheidung gefallen. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:
- Die Angabe der Steigerungsfaktoren für die einzelnen GOZ-Positionen durch den Zahnarzt ist nicht erforderlich, es ist nur der gerundete Euro-Betrag anzugeben.
- Die Maschinenlesbarkeit beim Teil 1 des Heil- und Kostenplans ist nicht im vollen Umfang gegeben, Teil 2 (so genanntes Beiblatt) ist nicht maschinenlesbar ausgestaltet.
- Die Anlage zum Heil- und Kostenplan ist als Teil 2 (Beiblatt) nur bei gleich- und andersartigen Versorgungen, dann aber verpflichtend auszufüllen und nicht als freiwillige Anlage vorgesehen.
- Die Rechnungstellung erfolgt seitens des Zahnarztes nur gegenüber dem Versicherten und nicht gegenüber den Krankenkassen sowohl bei Regelversorgungen und gleichartigen Leistungen.
Die Anlage zum Heil- und Kostenplan als Teil 2 (Beiblatt) in der jetzt nach dem Spruch des Bundesschiedsamts gültigen Version haben wir auf der Rückseite dieses Beitrages abgedruckt.
Fazit
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