01.02.2006 | Festzuschüsse
Bewertung der Suprakonstruktionen nach den neuen Festzuschuss-Richtlinien?
Frage: In der letzten Ausgabe haben Sie über die Änderung der Festzuschuss-Richtlinien berichtet. Im Beispiel zum Beschluss Nr. 1 werden die Festzuschüsse 2.1 und 2.7 angesetzt. Ist nicht der Festzuschuss 7.2 zutreffend? Handelt es sich womöglich um einen Zahlendreher?“
Antwort: Die Festzuschüsse sind wie dargestellt korrekt. Mit dem Beschluss Nr. 1 zur Richtlinie A.1 wird eine Klärung der Frage herbeigeführt, wie bestehende Suprakonstruktionen bei der Befundaufnahme zu bewerten sind.
Im aufgeführten Beispiel ist das Implantat in regio 23 und der natürliche Zahn 25 jeweils mit einer Einzelkrone versorgt. Durch den Verlust des Zahnes 24 wird eine Brücke erforderlich. Durch die Erweiterung zur Brücke wird die Versorgung eine „festsitzende, teilweise zahngetragene Suprakonstruktion“.
Beispiel
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