08.01.2009 | Gesundheitsreform
Seit dem 1. Januar 2009 gilt der Basistarif in der PKV: Was Sie jetzt hierzu wissen müssen
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sylvia Köchling, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde zum 1. Juli 2007 der sogenannte „brancheneinheitliche Standardtarif“ in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Dieser wird nun zum 1. Januar 2009 zum „brancheneinheitlichen Basistarif“.
Der Basistarif ist in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und darf, um die Finanzierung zu gewährleisten, den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 570 Euro.
Welcher Personenkreis ist in dem Basistarif versichert?
Alle Personen, die bisher im modifizierten Standardtarif versichert waren, werden automatisch zum 1. Januar 2009 in den Basistarif wechseln. Außerdem haben alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb von sechs Monaten ab Einführung des Basistarifs oder Beginn der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft die Möglichkeit, den Basistarif der PKV zu wählen. Dies gilt auch für alle Personen ohne Krankenversicherung, die in der PKV versichert waren, sowie alle, die nie krankenversichert waren und wegen ihrer beruflichen Tätigkeit der PKV zuzuordnen sind (zum Beispiel Beamte, hauptberuflich Selbstständige, versicherungsfreie Arbeitnehmer).
Jede private Krankenversicherung wird einen Basistarif anbieten, der den bisherigen Standardtarif ersetzt. Die Beiträge des Basistarifs richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Der Gesundheitsstatus bleibt entgegen der bisherigen Verfahrensweise im Bereich der PKV unberücksichtigt. Für den Basistarif gilt ein Kontrahierungszwang (Annahmezwang), das heißt, dass ein Unternehmen der PKV mit dem Antragsteller, der die Voraussetzung erfüllt, einen Vertrag eingehen muss. Einige PKV-Unternehmen halten den Basistarif daher für verfassungswidrig und haben Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Warum wurde der Basistarif eingeführt?
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