01.12.2007 | GOZ-Novelle
Der aktuelle Stand zur neuen GOZ: Besteht jetzt schon ein Handlungsbedarf?
Informationen zur verbindlichen Ausgestaltung und Umsetzung der neuen GOZ sind im Moment heiß begehrt – aber leider Mangelware. Abgesehen von einem bestehenden Arbeitsentwurf zum Gebührenteil, den wir Ihnen bereits nach und nach vorstellen (in diesem Heft auf den Seiten 8 bis 11), kursieren viele Gerüchte über das, was im nächsten Jahr voraussichtlich auf die zahnärztlichen Praxen zukommt. Fakt ist indes: Informationen hierzu sind zurzeit das am besten gehütete Geheimnisse des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszahnärztekammer und aller weiteren Beteiligten.
Dieser Beitrag soll Sie daher nicht nur auf den aktuellen Stand der Entwicklungen bringen, sondern auch vermitteln, ob bzw. welcher Handlungsbedarf derzeit aufgrund der bisherigen Erkenntnisse besteht.
Der Verfahrensstand
Ein Entwurf zum Gebührenteil wurde wie gesagt bereits veröffentlicht, der jedoch zwischenzeitlich bereits punktuell überarbeitet worden ist. Unbekannt ist hingegen noch immer der Paragrafenteil der neuen GOZ. Und auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens liegt noch im Nebel. Vermutet werden einstweilen die Termine 1. Mai, 1. Juni oder 1. Juli 2008.
Konkret lässt sich derzeit allein sagen, welchen Weg die GOZ noch vor sich hat. Zunächst arbeitet im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Arbeitsgruppe an dem Entwurf zur neuen GOZ. In diesem Team sitzen Vertreter des Ministeriums, der Beihilfen, des PKV-Verbandes und der Bundeszahnärztekammer. Wenn dieses Gremium den Entwurf fertig gestellt hat, entsteht der so genannte „Referentenentwurf“. Der enthält dann den Paragrafenteil, den Gebührenteil und eine Begründung. Dieser Begründung ist zu entnehmen, welche Überlegungen zu den jeweiligen Bestimmungen in der GOZ geführt haben.
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