05.02.2009 | GOZ-Novelle
Der Referentenentwurf zur neuen GOZ 2009 - Überblick über den Gebührenteil (Teil 1)
Es darf weiter spekuliert werden, ob die zu Recht heftig kritisierte neue GOZ zum 1. Juli 2009 in Kraft treten wird. Immerhin hat das Bundesgesundheitsministerium die Beteiligten jetzt zu einem Arbeitstreffen eingeladen, bei dem ein Abgleich der unterschiedlichen Ergebnisse zu den finanziellen Auswirkungen einer GOZ-Novelle erfolgen soll.
Unabhängig davon, wann und in welcher Form eine neue GOZ letztlich in Kraft tritt: Sie sollten Sie über die jeweils aktuellen Planungen des Verordnungsgebers und daraus resultierenden Konsequenzen informiert sein. Daher komplettieren wir mit dieser und der folgenden Ausgabe unsere erste Erläuterung und Analyse des Referentenentwurfs und stellen Ihnen abschließend anhand ausgewählter Gegenüberstellungen einige wesentliche Änderungen im Gebührenteil vor. Eine umfassende gemeinsame Analyse und Stellungnahme der Spitzenverbände BZÄK und KZBV sowie der DGZMK zum Referentenentwurf vom 19. Dezember 2008 steht Ihnen im Online-Service von „Privatliquidatuion aktuell“ in der Rubrik „Vorschriftten, Beschlüsse und Entwürfe“ zur Verfügung. Dort finden Sie auch jeweils eine Synopse „Bema - GOZ-neu“ und „GOZ‘88 - GOZ-neu.
Teil A: Allgemeine Leistungen
In diesem Teil hat es einen erheblichen Zuwachs an Positionen gegeben, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil Beratungs- und Röntgenleistungen aus der GOÄ nun hier aufgeführt sind. Teil A ist in drei Teilbereiche aufgeteilt:
I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
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