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  • 07.01.2011 | GOZ-Reform

    Der aktuelle Stand zur GOZ-Reform

    Nach wie vor wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) über eine neue GOZ verhandelt. Das BMG hat sich in den vergangenen Monaten von der Bundeszahnärztekammer, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern in einer „Arbeitsgruppe GOZ“ bei der Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses der GOZ beraten lassen. Diese Beratungen sind nahezu abgeschlossen. Damit ist der Gebührenteil der neuen GOZ fertig und theoretisch steht der Überführung des Beratungsergebnisses in einen Referentenentwurf bis Anfang 2011 eigentlich nichts mehr im Weg.  

    Referentenentwurf von 2008 ist Makulatur

    Der Referentenentwurf von 2008 steht dabei nicht mehr in der bereits bekannten Form zur Debatte. Voraussichtlich werden die Änderungen in der Gebührenordnung weitaus geringer ausfallen als zunächst geplant. Für die Zahnärzteschaft und die Teams bedeutet dies, dass die Umstellung auf ein komplett neues Leistungsverzeichnis nicht erfolgen muss.  

    Knackpunkt „Öffnungsklausel“

    Diskussionspunkt im Zusammenhang mit der neuen GOZ ist nach wie vor die vom BMG und vor allem von den Kostenträgern gewollte sogenannte „Öffnungsklausel“. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die die Möglichkeit einräumt, von der Gebührenordnung abweichende Regelungen zu treffen. Die private Krankenversicherung will die Öffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der GOZ und der GOÄ durchsetzen, um es ihr zu ermöglichen, in direkten Verträgen zahnärztliche und ärztliche Leistungen außerhalb der (zahn)ärztlichen Gebührenordnungen abrechnen zu können. So soll angeblich mehr Wettbewerb und Kostenersparnis im Gesundheitswesen möglich sein.  

     

    Zwar soll die festgelegte Vergütung im Einzelfall wohl erst dann gelten, wenn der Zahlungspflichtige der Anwendung des Vertrages dem Zahnarzt gegenüber vor Erbringung der Leistung zugestimmt hat. Jedoch steht zu erwarten, dass Patienten durchaus zur Zustimmung bereit sein werden, wenn sich hieraus für sie ein wirtschaftlicher Vorteil - zum Beispiel günstigere Prämien - ergibt.  

    Inkrafttreten zum 1. Juli 2011 sehr wahrscheinlich

    Bei unverzögertem Fortgang der Entwicklung kann im Frühjahr der Referentenentwurf veröffentlicht werden und am 1. Juli 2011 die GOZ in Kraft treten. Dem Vernehmen nach stehen die Aussichten dafür besser denn je. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.