01.06.2006 | Hausbesuch
Besuch im Pflegeheim: Abrechnung der Bema-Nr. 01 neben Nr. Ä 50 zulässig?
Frage: „Kann man bei einem Besuch im Pflegeheim neben der 01 auch die Nr. Ä 50 abrechnen?“
Antwort: Der Leistungstext der – auch für einen Hausbesuch bei einem Kassenpatienten abzurechnenden – GOÄ-Nr. 50 lautet: „Besuch einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung“. Daraus geht hervor, dass daneben weder eine Beratung noch eine Untersuchung abgerechnet werden kann. Dies gilt auch für die eingehende Untersuchung nach der Bema-Nr. 01, die ja bei einer Notfallmaßnahme, die einen Hausbesuch verlangt, in der Regel auch nicht erforderlich ist.
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 18 | ID 88929