02.10.2009 | Implantologie
GOZ-Nr. 900 bei Implantation an verschiedenen Tagen zweimal abrechnen?
Frage: „Ist die GOZ-Nr. 900 zweimal abrechenbar, wenn die Implantation an verschiedenen Tagen erfolgt?“
Antwort: Die GOZ-Nr. 900 ist unabhängig von der Implantationsform und unabhängig von der Anzahl der zu verwendenden Implantatsysteme nur einmal je Kiefer berechnungsfähig. Ob die Implantation an verschiedenen Tagen erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Nr. 900 ist nur dann erneut für denselben Kiefer abrechenbar, wenn dessen klinische Situation - zum Beispiel durch präimplantologische chirurgische Eingriffe - verändert wurde und wenn dadurch eine erneute Analyse notwendig ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 18 | ID 130539