· Fachbeitrag · Kieferorthopädie
Zahntechnische Leistungen bei Kfo-Maßnahmen: Übersicht, Erläuterungen und Abrechnung (Teil 1)
| Auch in der Kieferorthopädie können zahlreiche Laborleistungen anfallen, deren Kenntnis für eine vollständige Abrechnung wichtig ist. Nicht zuletzt aufgrund mehrfacher Anfragen fassen wir daher für Sie in diesem zweiteiligen Beitrag wichtige KFO-Laborleistungen zusammen und erläutern in kompakter Form die wesentlichen Abrechnungsgrundsätze. Da die meisten Praxen ihre zahntechnischen Leistungen noch nach der BEB`97 abrechnen, sind die darin enthaltenen Nummern zuerst aufgeführt. Zusätzlich wird die entsprechende Position in der neuen BEB-Zahntechnik genannt. |
BEB-Nr. 7001 | Basis für Einzelkiefergerät |
Erläuterung: Die Leistung gehört zur Herstellung der KFO-Basen und ist einmal je Kiefer für eine aktive oder passive Platte abrechenbar. Hinzu kommt in der Regel die BEB-Nr. 0306 (Abdecken Kieferteil). Die Leistung entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.01.01.0.
Die BEB-Nr. 7003 zählt ebenfalls zu den KFO-Basen und fällt einmal je Grundbogen an, wobei dieser ein tragendes Element beispielsweise in der Crozat-Technik darstellt. Die Leistung entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.01.02.0 oder 7.01.05.0.Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
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