· Fachbeitrag · Kieferorthopädie
Zahntechnische Leistungen bei Kfo-Maßnahmen: Übersicht, Erläuterungen und Abrechnung (Teil 2)
| Mit diesem Beitrag setzen wir unsere zusammenfassende Übersicht zu zahntechnischen Leistungen im Kfo-Bereich fort, die wir in der letzten Ausgabe begonnen haben. In der Tabelle finden Sie Positionen der nach wie vor in der Anwendung weit verbreiteten BEB`97. In den Erläuterungen wird zusätzlich die entsprechende Position in der neuen BEB-Zahntechnik genannt. |
BEB-Nr. 7311 | Feder, offen |
BEB-Nr. 7312 | Feder, geschlossen |
BEB-Nr. 7313 | Feder, gekreuzt |
BEB-Nr. 7314 | Feder, kompliziert |
Erläuterung: Die Federn erfüllen alle die Aufgabe von Dehn- und Regulierungselementen und sind je Feder abrechenbar. Bei der offenen Feder handelt es sich um ein einfach verankertes Element zur Zahnbewegung, die geschlossene Feder hingegen ist ein doppelt verankertes Federelement zur Zahnbewegung. Bei der gekreuzten Feder verläuft das Element über einen Sägeschnitt und die komplizierte Feder übernimmt noch zusätzlich erweiterte Funktionen. Die Leistung nach BEB-Nr. 7311 entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.05.01.0, die Leistung nach BEB-Nr. 7312 entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.05.02.0, die Leistung nach BEB-Nr. 7313 entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.05.03.0 und die Leistung nach BEB-Nr. 7314 entspricht in der BEB-Zahntechnik der Nr. 7.05.04.0.
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