01.02.2001 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
AG Frankfurt: Tinnitus-geschädigter Patient hat Anspruch auf Kostenerstattung für Amalgamsanierung
| Ein privat versicherter Patient ließ sich von seinem Zahnarzt alle vorhandenen Amalgamfüllungen entfernen und durch andere Füllungen ersetzen. Hintergrund dieser Zahnsanierung war, dass der Patient im Bereich des rechten Ohrs praktisch ertaubt war und im Bereich des linken Ohrs unter einer massiven Tinnitus-Erkrankung litt. Wegen dieser Beschwerden befand er sich in Behandlung eines HNO-Arztes, der mangels alternativer Behandlungsmethoden zu der Sanierung der Amalgamfüllungen riet, denn bei dem Patienten war eine deutlich erhöhte Quecksilberbelastung festgestellt worden. |
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