01.08.2003 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Begründungspflicht bei erhöhtem Steigerungssatz: Was darf die Beihilfestelle verlangen?
| Bei der Erstattung von Rechnungen, in denen zahnärztliche Leistungen mit einem höheren als dem 2,3-fachen Gebührensatz abgerechnet werden, gibt es immer wieder Probleme mit Beihilfestellen. Oft erkennen diese die Begründungen für die höheren Steigerungssätze nicht an. Meist wird moniert, die Begründungen seien nicht ausreichend - daher solle der Zahnarzt diese noch „näher erläutern“. Wie Sie auf solche Wünsche der Beihilfestellen reagieren können, wird nachfolgend dargestellt. |
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