Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Begründungspflicht bei erhöhtem Steigerungssatz: Was darf die Beihilfestelle verlangen?

    | Bei der Erstattung von Rechnungen, in denen zahnärztliche Leistungen mit einem höheren als dem 2,3-fachen Gebührensatz abgerechnet werden, gibt es immer wieder Probleme mit Beihilfestellen. Oft erkennen diese die Begründungen für die höheren Steigerungssätze nicht an. Meist wird moniert, die Begründungen seien nicht ausreichend - daher solle der Zahnarzt diese noch „näher erläutern“. Wie Sie auf solche Wünsche der Beihilfestellen reagieren können, wird nachfolgend dargestellt. |