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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Kostenerstattung durch Privatversicherungen

    Restriktives Erstattungsverhalten bei Keramik-Versorgung - wie lange noch?

    | Häufig wird von privaten Krankenversicherungen (PKV) die medizinische Notwendigkeit von keramischen Rekonstruktionen (Veneers, Keramik-Inlays und Keramik-Vollkronen) bestritten. Soweit es um die Erstattung von Veneers geht, wird insbesondere von der DKV behauptet, diese Behandlungsmaßnahme sei rein ästhetisch veranlasst. |