05.12.2008 | Kostenerstattung
Kopieren und Brennen von digitalen Röntgenbildern auf CD abrechenbar?
Frage: „Zum Kopieren und Brennen von digitalen Röntgenbildern auf CD haben wir weder in der GOZ noch im Bema Abrechnungspositionen gefunden. Gibt es hierfür tatsächlich keine Abrechnungsmöglichkeiten?“
Antwort: Werden Röntgenaufnahmen im Hinblick auf ein Gutachterverfahren für gesetzlich versicherte Patienten an einen Gutachter in Form von Disketten oder CDs ausgehändigt, sind die Leistungen für das Kopieren und die Kosten der Datenträger nicht zusätzlich abrechenbar.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass dem Zahnarzt für Kopien der Röntgenaufnahmen – gleich in welcher Form – eine Vergütung nach den §§ 611 und 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Entgelt für die übliche zeitaufwandentsprechende Vergütung für die Erbringung einer Dienstleistung) zusteht.
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