· Fachbeitrag · Leserforum
Sie fragen - wir antworten!
| In diesem Beitrag beantworten wir erneut einige Fragen unserer Leser. |
Distaler Kunststoffflügel und Befestigung: Abrechnung?
Frage: „Für folgenden Fall bitte ich Sie um Unterstützung. Befund: 15 kw, 14 Implantat in der Einheilphase, Behandlung: 15 -13 Langzeitprovisorium, 13 distaler Kunststoffflügel mit Befestigung nach der Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik. Was kann ich für den distalen Kunststoffflügel und die Befestigung berechnen?“
Antwort: Die sogenannten „Flügelprovisorien“ sind Analogleistungen im Sinne des § 6 Abs. 1 der GOZ, da die GOZ nur Gebühren für direkt hergestellte provisorische Kronen, Brückenanker oder Brückenglieder enthält. Als Analoggebühr ist dann eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung zu wählen. Denkbar wäre die GOZ-Nr. 5150a.
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