01.11.2007 | Kostenerstattung
Modifizierter Standardtarif und Basistarif in der PKV – Praxishinweise und Arbeitshilfen
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2007 an bekanntlich der „modifizierte Standardtarif“ in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Bei der Handhabung dieses neuen Tarifs bestehen jedoch noch viele Unsicherheiten im Hinblick auf die Erstattungs- und Liquidationsmöglichkeiten. Dieser Beitrag zeigt auf, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten.
Was ist der modifizierte Standardtarif?
Der Einführung des modifizierten Standardtarifs liegt das Ziel des Gesetzgebers zugrunde, in Deutschland allen Menschen eine Krankenversicherung zu ermöglichen bzw. zu verschaffen. So sind die privaten Krankenversicherungen – wie auch die gesetzlichen Krankenkassen – verpflichtet worden, alle nicht versicherten Personen aufzunehmen. In die private Krankenversicherung müssen alle diejenigen aufgenommen werden,
- die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben, sowie
- diejenigen, die nie versichert waren, aber wegen ihrer beruflichen Tätigkeit der PKV zuzuordnen sind, wie zum Beispiel Selbstständige.
Die private Krankenversicherung darf niemanden ablehnen, der zur Aufnahme in den modifizierten Standardtarif berechtigt ist. Der modifizierte Standardtarif wird dann zum 1. Januar 2009 vom „Basistarif“ abgelöst. Alle Personen, die sich nach dem 1. Juli 2007 im modifizierten Standardtarif versichern, werden somit automatisch zu diesem Zeitpunkt in den Basistarif wechseln.
Welche Leistungen beinhaltet der modifizierte Standardtarif?
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