30.06.2009 | KZBV-Jahrbuch 2008
Wichtige Ergebnisse und Konsequenzen der aktuellen GOZ-Analyse
Unlängst hat die KZBV ihr aktuelles Jahrbuch mit statistischen Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung herausgebracht. Dieses beinhaltet nicht nur interessante Statistiken und Berichte zu wirtschaftlichen Rahmendaten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Zahnarztpraxen, sondern auch eine „Statistik zum privatzahnärztlichen Abrechnungsgeschehen - GOZ-Analyse“, die von der Bundeszahnärztekammer, der KZBV sowie dem Institut der deutsche Zahnärzte (IDZ) gemeinsam erstellt wird. Dieser Beitrag stellt Ihnen die wichtigsten Daten und Erkenntnisse vor.
Wachsende Bedeutung der Privatliquidation
Führt man sich vor Augen, dass in dem Zehnjahres-Zeitraum von 1996 bis 2006 die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung je Versicherten um 11 Prozent zurückgegangen sind, während sie gleichzeitig bei der privaten Krankenversicherung um 19 Prozent gestiegen sind, wird unmittelbar klar, welche - wachsende - Bedeutung die GOZ für die Abrechnungs- und Einnahmenseite der Zahnärzte besitzt.
Anteile am Honorarvolumen
Gemäß der ausgewerteten Stichprobe, die 120.892 Rechnungen umfasste, hatten die verschiedenen GOZ-Abschnitte im Jahr 2007 folgende Anteile am Honorarvolumen:
Abschnitte der GOZ | Anteile am Honorarvolumen |
Allgemeine zahnärztliche Leistungen | 10,11 % |
Prophylaktische Leistungen | 1,87 % |
Konservierende Leistungen | 43,33 % |
Chirurgische Leistungen | 2,37 % |
Parodontologie | 20,82 % |
Prothetische Leistungen | 12,35 % |
Kfo-Leistungen | 0,88 % |
Aufbissbehelfe und Schienen | 2,17 % |
Funktionsanalytische Therapie | 3,68 % |
Implantologische Leistungen | 2,42 % |
Der durchschnittliche Multiplikator betrug 2,49 bei persönlichen Leistungen und 1,90 bei medizinisch-technischen Leistungen. Insgesamt 69,5 Prozent der Leistungen wurden zum 2,3-fachen Multiplikator liquidiert; das entspricht 53,4 Prozent des über die GOZ liquidierten Honorarvolumens.
Die 20 umsatzstärksten GOZ-Positionen
Betrachtet man innerhalb der GOZ-Abschnitte die einzelnen GOZ-Positionen, so erhält man folgende Rangfolge:
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