04.09.2008 | Laborabrechnung nach BEB
Die korrekte Abrechnung der Leistungseinheiten bei Wiederherstellungsmaßnahmen
Wiederherstellungsmaßnahmen von Zahnersatz und Zahnkronen fallen fast täglich in jeder Praxis an. Bei der zahntechnischen Abrechnung dieser Leistungen wird häufig nicht unerhebliches Honorar verschenkt, gerade weil hier oft nach „BEL-Denken“ abgerechnet wird.
Die BEL ist die Abrechnungsgrundlage für eine Regelversorgung bei gesetzlich versicherten Patienten. Sie enthält im Prinzip allerdings nur sieben Leistungseinheiten, die zusätzlich zur Grundeinheit Instandsetzung (BEL-Nr. 8010) berechnet werden können.
Die BEB hingegen, die beispielsweise für private zahntechnische Leistungen herangezogen werden kann, bietet fast doppelt so viele Abrechnungspositionen für die Leistungseinheiten (LE) als die BEL, die wir im folgenden Beitrag vorstellen. Zum Vergleich zunächst eine Gegenüberstellung:
BEL-Nr. | Leistungsbeschreibung | BEB-Nr. | Leistungsbeschreibung |
8021 | LE Sprung | 8021 | LE Sprung aus Kunststoff |
8028 | LE Sprung aus Metall | ||
8022 | LE Bruch | 8022 | LE Bruch aus Kunststoff |
8029 | LE Bruch aus Metall | ||
8023 | LE Einarbeiten Zahn | 8023 | LE Wiederbefestigung Zahn |
8024 | LE Erneuerung Zahn | ||
8024 | LE Basisteil Kunststoff | 8027 | LE Basisteil aus Kunststoff |
8025 | LE Klammer einarbeiten | 8025 | LE Klammer einarbeiten |
8026 | LE Rückenschutzplatte | 8035 | LE Rückenschutzplatte einarbeiten |
8027 | LE Kunststoffsattel | 8030 | LE Kunststoffsattel lösen und wiederbefestigen |
|
| 8031 | LE Herauslösen eines Konfektionszahnes |
|
| 8032 | LE Okklusionsausgleich an Konfektionszahn |
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