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  • 02.07.2008 | Laborabrechnung

    Wie können wir ein Verstärkernetz bei einem Kassenpatienten privat abrechnen?

    Frage: „Welche GOZ- oder GOÄ-Positionen können wir bei einem Kassenpatienten abrechnen, wenn wir bei einer totalen Prothese nachträglich ein Verstärkernetz im Fremdlabor einarbeiten lassen?“  

     

    Antwort: Bei Verstärkernetzen handelt es sich um reine Privatleistungen, deren therapeutischer Nutzen laut führender Kommentare allerdings nicht hinreichend anerkannt ist. Entsprechend hieß es vor Einführung des Festzuschusssystems in den bis dahin geltenden ZE-Richtlinien ausdrücklich: „Netz- und Drahteinlagen sind als Mittel zur Verstärkung von Prothesen nicht geeignet;...“  

     

    Die Abrechnung sollte daher nach § 2 Abs. 3 der GOZ als Verlangensleistung erfolgen. Dabei kommt keine GOZ- oder GOÄ-Position zum Ansatz, sondern die Leistung kann mit einer Pauschale berechnet werden.