01.11.2006 | Laborleistungen
Abrechnung der Röntgenschablone nach BEB
Mit Anfertigung der Röntgenschablone beginnt oft die qualitätsoptimierende Planung einer Suprakonstruktion. Nicht selten wird der zahntechnische Aufwand unterschätzt und ggf. sogar nicht berechnet. Wir schlüsseln daher die BEB-Leistungen auf, die bei der Herstellung einer individuellen Schablone als Röntgenschablone (ggf. zuzüglich Wax-up) anfallen können:
0002 Modell aus Superhartgips
Dieses kann als Arbeits- und Gegenkiefermodell Anwendung finden. Auch zuvor erstellte Situationsmodelle – ggf. nach BEB 0001 (Modell aus Hartgips) – können zur Auswertung und Planung zusätzlich anfallen.
0241 Dublieren eines Modells oder Modellteils
Das erforderliche Dublieren zur Erstellung von Zweit- oder auch von Kontrollmodellen ist immer berechnungsfähig. Nach der Herstellung der Schablone ist das dazu verwendete Modell oft nicht mehr zur weiteren Verarbeitung geeignet. Anschließend erfolgt die Abrechnung des erstellten Duplikatmodells. Die Materialkosten für eine ggf. erfolgte Silikonabformung sind zusätzlich abrechenbar.
0007 Kontrollmodell
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