03.03.2008 | Laborleistungen
Laborleistungen bei direkten Unterfütterungen?
Frage: „Fallen zu direkten Unterfütterungen (Nr. 527) Laborleistungen an?“
Antwort: Wenn die Prothese nach der direkten Unterfütterung noch bearbeitet wird, kann dafür die BEB-Nr. 8122 (Ausarbeiten und Polieren nach direkter Unterfütterung) berechnet werden. Die Kosten für die zahntechnische Leistung ist individuell zu kalkulieren und sollte nicht unterschätzt werden, da das Ausarbeiten und Polieren oft sehr (zeit)aufwendig ist.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 17 | ID 117952