06.11.2009 | Laborleistungen
Wie können wir therapeutische und diagnostische Set-ups abrechnen?
Frage: „Wir brauchen Ihren Rat und haben einige Fragen bezüglich der Abrechnung nach BEB in der Privatliquidation. Wie wird ein therapeutisches und wie ein diagnostisches Set-up genau abgerechnet? Welche Positionen sind anzusetzen und wie lange besteht eine eventuelle Aufbewahrungspflicht?
Können Sie uns auch sagen, wie man das indirekte Kleben abrechnen kann, ohne sofort große Probleme bei der Beihilfe zu provozieren?“
Antwort: Für ein therapeutisches Set-up fällt zunächst zahnärztliches Honorar für die Abformung der Kiefer an. Dabei kommt entweder die GOZ-Nr. 006 (Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung) zum Ansatz, oder auch die GOZ-Nr. 005 (Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell, auch Teilabformung, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung), jeweils zuzüglich der Abformmaterialien.
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