01.07.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnung einer Verbandplatte nach parodontal-chirurgischen Maßnahmen?
| Frage: "Ich hatte bei einer 52-jährigen Patientin im Zeitraum von August 2001 bis Dezember 2001 zweimal parodontal-chirurgische Maßnahmen nach GOZ-Nr. 405 bzw. 407 durchgeführt. Verbandplatten sowie Wundverbände wurden appliziert. Bei der Leistungsabrechnung schrieb die DBV-Winterthur: 'Die Anfertigung einer Relaxschiene bzw. eines Aufbissbehelfs bzw. einer Schiene bei Kieferklemme im dreimonatigen Abstand ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben daher die Kosten einer der beiden Anfertigungen nicht berücksichtigen können.' |
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