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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Brücke im linken Unterkiefer bei Freiendbrücke im rechten Unterkiefer Regelversorgung?

    Frage: „Einer unserer Patienten ist im rechten Unterkiefer mit einer distalen Freiendbrücke zum Ersatz des fehlenden Zahnes 46 mit Kronen auf den Zähnen 44, 45 versorgt. Jetzt musste im linken Unterkiefer der Zahn 36 extrahiert werden. Hier besteht die Regelversorgung doch wohl in einer Brücke 35 – 37, oder?“  

     

    Antwort: Nein, leider nicht. Zwar ist festsitzender Zahnersatz (hier die Brücke – 45 44) bei der Planung natürlichen Zähnen gleichzusetzen, doch da ja auch die Zähne 47 und 48 fehlen, liegt im rechten Unterkiefer noch immer eine Freiendsituation vor. Daher besteht die Regelversorgung in einer Modellgussprothese.  

     

    Wird die Lücke des Zahnes 36 durch eine Brücke versorgt, was aus zahnmedizinisch-wissenschaftlicher Sicht zweifellos die optimale Lösung darstellt, bekommt der Patient nur den Festzuschuss 3.1. Ist einer der Pfeilerzähne 35 oder 37 ohnehin überkronungsbedürftig, fällt zusätzlich noch der Zuschuss 1.1 an.