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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Gilt ein Implantat als vorhandener Zahn?

    Frage: „Bei einer Patientin haben wir im Jahr 2004 im UK rechts zwei Implantate gesetzt, um die einseitige Freiendlücke distal des Zahnes 45 festsitzend zu schließen. Gelten diese Implantate bereits als vorhandene Zähne? Wie sind sie auf dem Heil- und Kostenplan zu kennzeichnen? Welche Zuschüsse bekommt die Patientin?“  

     

    Antwort: Solange ein Implantat noch nicht mit einer Suprakonstruktion versehen ist, gilt es planungstechnisch als fehlender Zahn, das heißt: Das Kürzel „i“ ist im Befundfeld erst dann einzutragen, wenn das Implantat mit einer intakten Suprakonstruktion versehen worden ist. In Ihrem Fall tragen Sie für die beiden Zähne 46 und 47 ein „f“ und in der Zeile „TP“ jeweils ein „S“ ein, gefolgt von der Art der Krone. An Zuschüssen fällt wegen des Freiendbefundes lediglich die Nummer 3.1 mit der Regelversorgung „Modellgussprothese“ an.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 15 | ID 88832