01.06.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
GOÄ-Nr. 6 für Zahnärzte nicht abrechenbar?
| Frage: "Wir haben eine Frage zu einem Problem mit der Beihilfestelle: Diese hat uns die GOÄ-Nr. 6 herausgestrichen mit der Begründung, dass die Position in der GOZ-Nr. 001 enthalten und dadurch nicht für Zahnärzte abrechenbar sei. Stimmt das?" |
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