04.09.2009 | Leserforum
Häufige Fragen zur GOZ-Nr. 001
Leseranfragen zeigen uns, dass es zur Berechnung der 001 nach wie vor Unklarheiten und Probleme gibt. Das nehmen wir zum Anlass, die wichtigsten Fragen zu dieser Thematik für Sie zu beantworten.
Frage: „Wie oft kann ich die GOZ-Nr. 001 abrechnen?“
Antwort: Die GOZ-Nr. 001 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes) ist einmal je eingehender Untersuchung abrechenbar. Für diese Untersuchung gibt es keine zeitliche Begrenzung, so dass die Leistung immer abrechenbar ist, wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich und erbracht wurde.
Frage: „Worin besteht der Unterschied zur GOÄ-Nr. 6?“
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