01.09.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Ist der Lasereinsatz nicht gesondert berechenbar?
| Frage: "Einer meiner Patienten überreichte mir heute ein Schreiben von seiner privaten Krankenversicherung. Es geht darin um die Berechnung des Lasers. Die Versicherung schreibt unter anderem: 'Der Laser kann immer nur unterstützend zur Erbringung der in der GOZ verankerten und dementsprechend abgerechneten Leistungen eingesetzt werden. Der Einsatz eines Lasers kann schon aus diesem Grund nicht gesondert berechnet werden. Die Erstattung der Kosten für die Verwendung des Lasers ist daher nicht möglich.' Wie kann ich auf das Schreiben reagieren?" |
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