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  • · Lasertherapie

    Lasereinsatz in der konservierenden Therapie ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©Robert - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Das Anwendungsspektrum des Lasers in der Zahnmedizin ist enorm. Hauptsächlich kommt der Laser in der konservierenden, der chirurgischen und der parodontalen Therapie zum Einsatz. Dieser Beitrag beschreibt kurz die grundsätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten des Lasereinsatzes in der Zahnmedizin und zeigt anschließend anhand eines Praxisfalls, wie der Einsatz des Lasers für mehrere Behandlungsmaßnahmen in der konservierenden Therapie abgerechnet werden kann. |

    Allgemeine Abrechnungsbestimmungen Laser

    Grundsätzlich gibt es in der Abrechnung der Laseranwendung drei verschiedene Berechnungsmöglichkeiten.

     

    1. Laser neben zuschlagsberechtigter Leistung

    Die Anwendung eines Lasers neben einer zuschlagsberechtigten Leistung wird mit zwei alternativen Zuschlägen berechnet ‒ je nachdem, ob eine Gebührenposition der GOZ oder der GOÄ zugrunde liegt: