01.06.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Kein Wegegeld für Fahrt zum Anästhesisten?
| Frage: "Am 2. April 2004 behandelte ich einen Patienten außerhalb meiner Praxis in Vollnarkose und berechnete dafür die Ä50 und Wegegeld. Die Krankenversicherung übernimmt nun die Kosten für die genannten Positionen nicht, weil sie meint, der Weg von meiner Praxis zum Anästhesisten wäre ein Arbeitsweg, der nicht erstattungsfähig sei. Stimmt das?" |
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