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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Leserforum

    Kosten für aufwändige ZE-Planung dem Patienten in Rechnung stellen?

    | Frage: "Uns stellt sich die Frage, ob es möglich ist, einem Kassenpatienten, der eine aufwändige ZE-Planung wünscht, zumindest die Planungskosten für den privaten Anteil des Heil- und Kostenplans nach GOZ-Nr. 002 bzw. 003 in Rechnung zu stellen." |