· Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Sie fragen ‒ wir antworten!
| In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion Fragen von Lesern zur Abrechnung. Unsere Themen sind diesmal: +++ Abrechnung der Trepanation einer Teleskopkrone, wenn die Krone nicht entfernt oder abgenommen wird? +++ Kurzmitteilung einer Notdienstbehandlung an den Hauszahnarzt: Was kann ich abrechnen? +++ Ein Privatpatient wünscht keinen Heil- und Kostenplan ‒ gibt es für diesen Fall ein Musterformular? |
Abrechnung der Trepanation einer Teleskopkrone, wenn die Krone nicht entfernt oder abgenommen wird?
Frage: „Ist es möglich, bei der Trepanation einer Teleskopkrone nach der GOZ-Nr. 2390 zusätzlich die GOZ-Nr. 2290 zu berechnen, ohne die Krone zu entfernen oder abzunehmen? Es wurde auch sonst kein zusätzliches Geschiebe, Riegel oder Ähnliches entfernt. Die Krone wurde lediglich trepaniert und eine endodontische Behandlung eingeleitet.
Die Begründung für die Nr. 2290 war, dass die Leistung nicht abschließend beschrieben ist. Außerdem würde die Formulierung ‚oder Ähnliches‘ bedeuten, dass auch für die Entfernung anderer, nicht in der Leistungsbeschreibung direkt beschriebener Versorgungen die Nr. 2290 berechnet werden kann. Auch das Bundesgesundheitsministerium habe als Begründung geschrieben: ‚Die Entfernung anderer Teile kann auch nach Nummer 2290 berechnet werden, wenn diese einen vergleichbaren Aufwand auslöst.‘
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