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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Leserforum

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    | Antwort: Die Politur einer Füllung nach endgültiger Aushärtung des plastischen Füllungsmaterials kann entweder in derselben Sitzung, in der die Füllung gelegt wurde, erfolgen (bei Kunststoff-Füllungen, also Composites) oder muss in einer nachfolgenden Sitzung vorgenommen werden (bei Amalgamen oder bei bestimmten Kunststoff-Füllungsverfahren). In der Begründung zur GOZ wird nicht ausdrücklich die Politur einer Amalgamfüllung erwähnt, obwohl dieses Füllungsmaterial in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. |