01.09.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Sind Implantate nur bei kompletter Zahnlosigkeit des Patienten beihilfefähig?
| Frage: "Ich habe eine Frage zur Abrechnung bei einem Beihilfepatienten. Der Patient hat eine Cover-Denture-Prothese mit Teleskopen an den Zähnen 17, 13, 23. Die Zähne 13 und 23 müssen entfernt werden. An diesen Stellen sollen nun zwei Implantate gesetzt werden, um den Halt der vorhandenen Prothese zu verbessern. Die Bezuschussung von implantolo-gischen Leistungen ist in der Anlage 2 der Beihilfebestimmungen geregelt. Unter Punkt 4c steht, dass implantologische Leistungen zur Fixierung einer Totalprothese beihilfefähig sind. Meiner Meinung nach handelt es sich bei einer Cover-Denture-Prothese um eine Totalprothese. Sie wird ja auch so beantragt. Nach Auskunft einer Sachbearbeiterin der Beihilfestelle muss jedoch eine komplette Zahnlosigkeit vorliegen." |
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