· Fachbeitrag · Leserforum
Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!
| In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern, die von allgemeinem Interesse sind. Falls auch Sie Fragen haben: Schreiben Sie per Mail an: pa.@iww.de . Wir antworten schnell! |
Müssen wir Rabatte bei Materialbestellungen weitergeben?
FRAGE: „Wir erhalten regelmäßig Sonderangebote von Lieferanten. Bestellen wir z. B. fünf Implantate, bekommen wir eines gratis. Ähnlich ist es auch bei Knochenersatzmaterialien. Wie berechnen wir das an die Patienten weiter?“
ANTWORT: Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 8 C 1/09, Abruf-Nr. 092253 ) hat am 25. März 2009 entschieden, dass Preisnachlässe an Patienten weiterzugeben sind. Alles andere könnte den Tatbestand des Betrugs zum Nachteil des Patienten erfüllen. In § 9 Abs. 1 GOZ heißt es: „Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden ...“ Zwar geht es hier um Kosten für zahntechnische Leistungen, aber dies betrifft auch die Kosten für Auslagen.
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