01.10.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Unsteril gewordenes Implantat abrechnen?
| Frage: "Mit dem Wegfall der Lagerhaltungskosten für Implantate ist eine neue Situation entstanden. Bisher haben wir im Falle, dass ein Implantat während des Operierens unsteril wurde oder zu einer anderen Art bzw. Größe gewechselt werden musste, trotzdem nur ein Implantat berechnet, weil dies unseres Erachtens mit einem Aufschlag von 20 Prozent auf alle Teile doch abgedeckt war. Kann ich nun bei 0 Prozent Aufschlag dann auch ein verbrauchtes, aber nicht incorporiertes Implantat in Rechnung stellen?" |
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