01.11.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Vertrag zur stomatologischen Betreuung von Patienten: Berechnung nach Bema oder GOZ?
| Frage: "Von einem Krankenhaus wurde mir ein Konsiliararztvertrag zur stomatologischen Betreuung der Patienten, die das Krankenhaus nicht verlassen dürfen, angeboten. Die Vergütung soll nach Bema abzüglich 5 Prozent erfolgen. Ist diese Abrechnungsgrundlage korrekt oder müsste nicht nach GOZ liquidiert werden, da hier eine Behandlung in Auftrag gegeben wird, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird?" |
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