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  • 07.10.2008 | Leserforum

    Wird für Kronen aus Zirkonoxid ein höherer Faktor angesetzt?

    Frage: „In unserer Praxis werden demnächst Kronen auch aus Zirkonoxid angeboten. Kann ich für diese Kronen einen höheren Steigerungsfaktor ansetzen? Wie kann ich das begründen?“  

     

    Antwort: Diese Frage wurde am 21.09.2006 vor dem Amtsgericht Witten (Az: 2 C 1811/05) verhandelt. Der Fall: Der Patient wurde mit Zirkonoxidkronen versorgt, die Abrechnung erfolgte nach GOZ-Nr. 221mit dem Faktor 2,8. Das Gericht entschied nach den umfangreichen Ausführungen des Gutachters, dass die Höhe der Gebühr nicht zu beanstanden sei. Die Argumentation aus dem Gutachten lautete auszugsweise wie folgt:  

     

    Für einen Fall von mittlerer Schwierigkeit und durchschnittlichem Zeitaufwand und normalen Umständen bei der Ausführung ist der sogenannte Mittelwert (2,3-facher Multiplikator) anzusetzen. Bei der Bemessung der Gebühr kommt es nicht darauf an, ob sich der erhöhte Zeitaufwand oder die erhöhte Schwierigkeit aus dem durch den Zahnarzt angewandten Verfahren ableiten (verfahrensbezogene Schwierigkeit) oder ob sie sich durch die Besonderheiten ergibt, die der Patient mitbringt (patienten bezogene Begründung).