01.02.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Zirkuläre Brücke: Wer kann für abplatzende Keramik haftbar gemacht werden?
| Ein Leser schreibt: "Ein Privatpatient wurde im Oberkiefer mit einer zirkulären Brücke versorgt. Nach 2 ½ Jahren wurde er wieder vorstellig, weil Keramik an mehreren Stellen abgeplatzt war. Die Brücke wurde neu angefertigt und gleichzeitig eine Schiene eingegliedert. Bereits einen Monat später war an einem Zahn wieder Keramik abgeplatzt, was repariert wurde. Ein Vierteljahr später gibt es nun schon wieder Stellen, an denen Keramik abplatzt. Der Patient gibt zu, die Schiene nicht zu tragen. Wem kann man diesen erheblichen Aufwand in Rechnung stellen?" |
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