Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2007 | Materialkosten

    Musterschreiben zum Verlangen, Einkaufs- bzw. Originalbelege für Materialkosten vorzulegen

    Leider kommt es bei der Liquidation in der Praxis immer wieder zu Erstattungsproblemen bei Materialkosten, insbesondere bei Implantatversorgungen, wenn die Implantatteile auf einem Eigenbeleg der Praxis aufgeführt sind. Hierzu verlangen Kostenerstatter oft Originalbelege des Herstellers über das beschaffte Material.  

     

    Allerdings wird von Kostenerstattern verkannt, dass sich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß §10 Absatz 2 Satz 5 GOZ nur auf einen Nachweis der einzelnen erbrachten zahntechnischen Leistungen beziehen, wenn diese in der Gesamtliquidation als Gesamtbetrag ausgewiesen sind. Zwar sind in der Liquidation – was sich übrigens bereits im Kostenvoranschlag empfiehlt – die Implantate und Implantatteile in explizit aufzuschlüsseln. Das heißt die jeweiligen Fertigteile sollten im Einzelnen genau aufgeführt und bezeichnet werden. Dabei sollten auch der Herstellername, die Bestellnummer und die jeweiligen Einzelpreise aufgelistet sein, so dass Kostenerstatter anhand von Bestellkatalogen der Hersteller die Preise selbst überprüfen können.  

     

    Eine Praxis ist jedoch in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, Original- bzw. Einkaufsbelege auszuhändigen. Das folgende Musterschreiben soll Ihnen helfen, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.  

     

    Musterschreiben