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  • 04.09.2009 | Materialkosten

    Wann ist Nahtmaterial als Verbrauchsmaterial abrechenbar?

    Frage: „Wann können wir bei einem Privatpatienten das Nahtmaterial als Verbrauchsmaterial abrechnen?“  

     

    Antwort Für die Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten:  

     

    1. Möglichkeit: Auslagenersatz bei GOÄ-Leistungen

    Das Nahtmaterial kann immer als Ersatz von Auslagen im Sinne des § 10 GOÄ abgerechnet werden, wenn es im Zusammenhang mit Leistungen aus der GOÄ anfällt. Dies kann beispielsweise bei einer einfachen Hautlappenplastik nach der GOÄ-Nr. 2381 der Fall sein.  

     

    2. Möglichkeit: Kosten übersteigen die Zumutbarkeitsgrenze