04.09.2009 | Materialkosten
Wann ist Nahtmaterial als Verbrauchsmaterial abrechenbar?
Frage: „Wann können wir bei einem Privatpatienten das Nahtmaterial als Verbrauchsmaterial abrechnen?“
Antwort Für die Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: Auslagenersatz bei GOÄ-Leistungen
Das Nahtmaterial kann immer als Ersatz von Auslagen im Sinne des § 10 GOÄ abgerechnet werden, wenn es im Zusammenhang mit Leistungen aus der GOÄ anfällt. Dies kann beispielsweise bei einer einfachen Hautlappenplastik nach der GOÄ-Nr. 2381 der Fall sein.
2. Möglichkeit: Kosten übersteigen die Zumutbarkeitsgrenze
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