06.04.2011 | Materialkosten
Wie können Materialkosten bei Keramik-Inserts abgerechnet werden?
Frage: „Wie können Materialkosten bei Keramik-Inserts abgerechnet werden? Sollten wir die Kosten über Praxismaterial oder über Laborkosten laufen lassen?“
Antwort: Mittlerweile werden Keramik-Inserts in Verbindung mit der Dentin-Adhäsiv-Technik analog nach § 6 Abs. 2 GOZ abgerechnet. Im GOZ-Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer heißt es dazu: „Insert-Systeme (Glas-Keramik-Inserts und ähnliches): Formkongruente und nicht formkongruente Insert-Systeme in Verbindung mit der Dentin-Adhäsiv-Technik sind analog nach § 6 Abs. 2 GOZ berechenbar.“ In das Honorar sollten die Materialkosten entweder mit eingerechnet oder sie sollten zusätzlich aufgeführt werden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 18 | ID 143685