01.06.2004 · Fachbeitrag · Mehrkostenregelung
Baden-Württemberg:Vereinbarung ermöglicht Mehrkostenberechnung in der Kieferorthopädie
| Die vier KZVen in Baden-Württemberg haben mit den Primärkassen des Landes eine Vereinbarung über die Mehrkostenfähigkeit von kieferorthopädischen Leistungen getroffen. Basis hierfür war die dazu ergangene sozialgerichtliche Rechtsprechung. So hatte das Sozialgericht Reutlingen in einem rechtskräftigen Urteil vom 25. Juni 2003 die Rechtmäßigkeit von Mehrkostenregelungen in der Kieferorthopädie bestätigt. |
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