01.03.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 15
Behauptung, die Relationsbestimmung sei bei der Versorgung mit Einzelkronen oder Zahnersatz abgegolten
| Die GOZ enthält zu den Nrn. 220 bis 222, 500 bis 504 und 520 bis 523 jeweils Abrechnungsbestimmungen, wonach die „Relationsbestimmung“ bzw. die „Bestimmung der Kieferrelation“ mit diesen Leistungen abgegolten ist. Diese Bestimmungen führen private Kostenerstatter gern zur Begründung an, wenn sie sich weigern, die Gebühren für die Nrn. 800 bis 810 im Zusammenhang mit der prothetischen Behandlung bzw. der Einzelkronenversorgung zu übernehmen. |
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