01.02.2002 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 25
Antwort auf das Verlangen eines privaten Kostenerstatters, eine Begründung näher zu erläutern
| § 10 Abs. 3 GOZ beginnt mit den beiden Sätzen: „Überschreitet die berechnete Gebühr nach Abs. 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern.“ Diesen Passus führen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig an, wenn sie sich mit der Forderung nach Beibringung einer eingehenden Präzisierung des Begründungstextes an ihr Mitglied wenden. Gibt dieser dann das entsprechende Schreiben an seinen Zahnarzt weiter, so steht der vor der Frage, ob er zu der geforderten Erläuterung verpflichtet ist und ob er gegebenenfalls dafür eine Gebühr berechnen darf. |
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