01.07.2002 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 29
Antwort auf die Behauptung, Nr. 203 GOZ sei in einer Sitzung in demselben Bereich nur einmal berechnungsfähig
| Der Leistungstext der Nr. 203 GOZ lautet: „Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (zum Beispiel Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte und Frontzahnbereich.“ Die Position ist demnach für eine zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Präparation eines Zahnes oder dessen Füllung abrechenbar. |
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