01.12.2002 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 34
Behauptung, die im Heil- und Kostenplan vorausberechnete Summe dürfe nicht überschritten werden
| Ein Punkt, bei dem es zwischen Zahnarzt und Patient bzw. zwischen Zahnarzt und Kostenerstatter immer wieder zu Streitigkeiten kommt, ist die Frage, ob der in einer Liquidation geforderte Betrag den im prothetischen Heil- und Kostenplan (nach GOZ-Nr. 003) ermittelten Schätzpreis übersteigen darf. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen gehen in der Regel davon aus, der Heil- und Kostenplan sei hinsichtlich der darin angegebenen Beträge mehr oder minder bindend. Zahnärzte wissen jedoch, wie schwierig eine exakte Kostenvorausschätzung - vor allem im Hinblick auf die zu erwartenden Material- und Laborkosten - ist. |
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