01.03.2000 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 5
Antwort auf die Behauptung, die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung sei nicht ausreichend
| Zwar enthält die GOZ konkrete Angaben darüber, wann ein Steigerungssatz einer Begründung bedarf, nämlich bei Überschreiten des 2,3fachen des Einfachbetrages. Außerdem ist dort auch festgelegt, welche Kriterien als Grundlage für eine solche Begründung herangezogen werden können. Dennoch kommt es gerade in diesem Punkt immer wieder zu Einwänden privater Kostenerstatter, die der Praxis über den Patienten zugeleitet werden. Häufig werden Begründungen pauschal als „nicht ausreichend“ bezeichnet, ohne dass der zuständige Sachbearbeiter konkret angibt, was er an der Begründung auszusetzen hat. Ein derartiges Vorgehen einer privaten Krankenversicherung sollte keinesfalls widerspruchslos hingenommen werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher in Form eines - gegebenenfalls entsprechend abzuwandelnden - Musterschreibens Gegenargumente an die Hand geben. |
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